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In den USA sind Patente auf konventionelles Saatgut bereits seit Jahren möglich. Laut deutschem Recht und Europäischem Patentübereinkommen ist die Patentierung von Pflanzensorten und Tieren eigentlich nicht erlaubt, aufgrund eines rechtlichen Tricks wurden in den letzten Jaren aber trotzdem zahlreiche Patente auf Pflanzensorten erteilt. Nach der neueren Europäischen Patentrichtlinie, die das Europäische Patentamt zu seiner neuen Rechtsgrundlage erklärt hat, kann eine Patentierung stattfinden, da die EU-Richtlinie zweideutig ist. Sie erlaubt die Patentierung von "Erfindungen, deren Gegenstand Pflanzen oder Tiere sind, wenn die Ausführung der Erfindung technisch nicht auf eine bestimmte Pflanzensorte oder Tierrasse beschränkt ist". Dies bedeutet, dass fremdartige Gene, die bestimmte Eigenschaften vermitteln, in Nutzpflanzen eingebaut und diese exklusiv vermarktet werden können, wie es z.B. die US-amerikanische Agrochemiefirma Monsanto praktiziert. Der Konzern besitzt ein Patent auf Pflanzen, die gentechnisch so verändert wurden, dass sie gegen das Unkrautvernichtungsmittel "Roundup Ready" resistent sind. Hersteller von "Roundup Ready" ist ebenfalls Monsanto. Die Bauern werden in Abhängigkeit gezwungen, da sie neben Saatgut auch das Unkrautvernichtungsmittel von Monsanto verwenden müssen. Die Firmen kassieren gleich doppelt: einmal für die gentechnisch veränderten Pflanzen und ein zweites Mal für die dazu passenden Gifte. In einem klaren Fall von Biopiraterie erhielt der Saatgutkonzern DuPont im Jahr 2000 ein europäisches Patent auf alle Maispflanzen mit bestimmten Öl- und Ölsäuregehalten, obwohl diese Eigenschaft bereits seit langer Zeit in Mittel-und Südamerika genutzt wird.(5) Sollte sich die Patentierung auf konventionelles Saatgut weltweit durchsetzen, können die Konzerne über Anbau, Ernte und Verarbeitung entscheiden - eine Bedrohung für Landwirte und Verbraucher. Die Patentanträge umfassen Ansprüche, die sich nicht auf gentechnische Verfahren beziehen, sondern auf bestimmte Eigenschaften von Pflanzen. Patente sind für Pflanzenzüchter rechtlich weitreichender und daher auch wirtschaftlicher. Der Patentschutz ist leichter zu erhalten, für den Sortenschutz hingegen braucht man einen mehrjährigen Vorlauf, bis eine neue Sorte marktreif ist und amtlich anerkannt wird. Die Bauern, die patentiertes Saatgut von Monsanto kaufen, müssen sich dazu verpflichten, kein Saatgut für den eigenen Nachbau zu behalten. Jedes Jahr muss neues Saatgut gekauft werden, anstatt wie früher eigene Samen für die Aussaat im nächsten Jahr zurückzubehalten oder auch mit anderen Bauern zu tauschen. Um den Nachbau zu verhindern, schickt der Konzern Detektiven in die Felder und hat bereits zahlreiche Bauern in den USA und Kanada wegen angeblichen illegalen Nachbaus verklagt. Rund 1,4 Milliarden
Bauern vermehren derzeit ihr Saatgut noch selbst. Mit der zunehmenden
Verbreitung der Gentechnik geraten die Bauern in die Abhängigkeit von
wenigen Konzernen, die den Markt beherrschen. Langfristig ist damit
die Ernährungssicherheit ernsthaft bedroht, da die an die jeweiligen Umweltbedingungen
angepassten Nutzpflanzen verdrängt werden. |
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